Der Verein

Der Verein „Verdener Waggon im Netzwerk Erinnerungskultur e.V. „ ist ein Zusammenschluß von Bürgerinnen und Bürgern, die an der wechselvollen Geschichte des Reichsbahnwaggons vom Typ 10 interessiert sind.

Ziel des Vereins ist es, die Notwendigkeit des Eintretens für Demokratie und Menschenrechte im 21. Jahrhundert herauszuarbeiten. Die lebendige Arbeit des Erinnerns am Beispiel dieses konkreten Waggons der Reichsbahn ermöglicht es, vielen Menschen von Jung bis Alt die Bedeutung der Menschenrechte nahe zu bringen.

Der Verein möchte neue Mitglieder gewinnen.
Auszüge aus der Satzung des Vereins Verdener Waggon im Netzwerk Erinnerungskultur e.V. sollen Interesse wecken.

Auszüge aus der Satzung

Präambel

Der Verein Verdener Waggon im Netzwerk Erinnerungskultur e.V. ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die an der ambivalenten Geschichte des an den Berufsbildenden Schulen Verden stehenden Reichsbahnwaggons vom Typ G 10 interessiert sind. Die Basis für die Tätigkeit des Vereins sind die von der Lenkungsgruppe Erinnerungskultur im Landkreis Verden verabschiedeten Grundsätze des baulichen Konzepts der Teilsanierung sowie des pädagogischen Konzepts zur Nutzung des Verdener Waggons. Dabei ist es das Ziel, durch eine lebendige Arbeit des Erinnerns am Beispiel dieses konkreten Waggons der Reichsbahn die Notwendigkeit des Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte im 21. Jahrhundert herauszuarbeiten.

Der Verein ist frei von aller Parteipolitik und konfessionellen Strömungen. Der Verein fußt auf den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und verseht sich als Teil des Netzwerkes Erinnerungskultur im Landkreis Verden.

[...]

§ 2 Zweck des Vereinsgründung

(1 )Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Teilsanierung , Erhaltung und Pflege des an den Berufsbild[...]enden Schulen Verden stehenden ehemaligen Reichsbahnwaggons als Lern-, Gedenk- und Erinnerungsort;
  • Organisation und Überwachung der Bereitstellung des ehemaligen Reichsbahnwaggons für die Öffentlichkeit;
  • die Planung, Förderung und Durchführung von Massnahmen zur Förderung eines kultursensiblen und multiperspektivischen Erinnerns sowie einer historisch-politischen Bildung.

(2) Der Verein soll durch sein Wirken in der Öffentlichkeit sensibilisieren für jegliche Formen von Herabsetzung und Diskriminierung von Menschen und Gruppen in Geschichte und Gegenwart sowie auf die gegenwärtigen Gefahren des Rechtsextremismus hinweisen.

[...]

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen wollen. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich zu stellen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Von der Mitgliedschaft sind Personen oder Gruppen ausgeschlossen, die rassistisches oder faschistisches oder anderes extremistisches Gedankengut pflegen oder verbreiten.